Der Lichtblick Seniorenhilfe e.V. ist wegen der Förderung der Altenhilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts München für Körperschaften, St-Nr. 143/218/80305, vom 25.02.2009 für die Jahre 2005, 2006 und 2007 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit.
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